Info
Rauchmelderpflicht in Bayern: In den meisten Bundesländern in Deutschland sind Rauchmelder Pflicht. Seit 1. Januar 2013 auch in Bayern. Ab sofort müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, mindestens mit je einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein. Für Eigentümer von vorhandenen Wohnungen gilt: Sie müssen bis zum 31.12.2017 nachrüsten.
Vermieter aufgepasst: Vermieter sollten zwei Dinge beachten: Der Mieter muss eindeutig auf seine Verpflichtung zur „Sicherstellung der Betriebsbereitschaft“ der eingebauten Rauchwarnmelder hingewiesen werden. Am besten per Zusatz im Mietvertrag. Außerdem sollte die jährliche Wartung durch einen Elektrofachmann durchgeführt werden. Idealerweise durch einen Innungsbetrieb, da dieser garantiert über die nötige Qualifizierung verfügt. Der Vermieter erhält vom Elektrofachbetrieb einen schriftlichen Nachweis. Ein unbezahlbarer Vorteil, falls tatsächlich einmal etwas passieren sollte.
|
|

Große Unterschiede bei Rauchwarnanlagen
Bei Rauchwarnanlagen gibt es große Unterschiede. Moderne Systeme sind zunehmend vernetzt und schlagen selbst dann Alarm, wenn ein Brand in einem anderen Teil des Gebäudes ausbricht. Qualitativ hochwertige Rauchmelder reagieren heute viel empfindlicher als früher. Selbst kalter Rauch wird erkannt. Lassen Sie sich vom autorisierten Innungs-Fachbetrieb beraten. Nur so können Rauchmelder zuverlässig Ihren Zweck erfüllen, wofür sie bestimmt sind: Leben retten!
|